Über uns
Karin Weinmann-Hald
„Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.“ - Hermann Hesse
Partnerin, Rechtsanwältin seit 1989
Frau Karin Weinmann-Hald ist spezialisiert im Familienrecht und im Erbrecht. Ihre Schwerpunkte liegen auf den Probleme der Ehescheidung, des Ehegatten- Kindes- und Elternunterhalts, des Güterrechts, bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Kindschaftsangelegenheiten und Vorsorgeangelegenheiten und letztwilligen Verfügungen. Sie berät u.a. zu individuellen Vollmachten und Verfügungen.
Aktuell arbeitet sie daneben als vom Amtsgericht eingesetzte Nachlasspflegerin und Berufsbetreuerin und als Testamentsvollstreckerin .
Vita
Nach dem Abitur studierte Frau Weinmann-Hald an den Universitäten Mainz und Tübingen und an der Verwaltungshochschule in Speyer. Ihr Referendariat absolvierte sie u.a. beim Europäischen Parlament in Luxemburg und Brüssel. Später erfolgte die Vertiefung in den Bereichen Familien- und Erbrecht.
Seit 1999 ist sie Fachanwältin für Famnilienrecht und bildet sich derzeit weiter zur Fachanwältin für Erbrecht.
Tätigkeitsschwerpunkte
Familienrecht
Scheidungen
Eheverträge
Scheidungsfolgenvereinbarungen
Kindes- und Ehegattenunterhalt
Elternunterhalt
Umgang und elterliche Sorge
Vermögensauseinandersetzung
Zugewinn
Erbrecht
Testamente und Erbverträge
Pflichtteilsberechnungen
Betreuungsrecht
Übernahme und Führen von rechtlichen Betreuungen
Überprüfung von Betreuungen